Über die DIS
1. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, dessen Gründungswurzeln in das Jahr 1920 zurückreichen. Die Hauptgeschäftsstelle ist in Köln. In ihrer heutigen Form ist sie aus einem Zusammenschluss vom Deutschen Ausschuss für Schiedsgerichtswesen und Deutschen Institut für Schiedsgerichtswesen am 1. Januar 1992 hervorgegangen.
Der Verein verfügt derzeit über ca. 1150 Mitglieder im In- und Ausland, darunter zahlreiche Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, Industrie- und Handelskammern, führende deutsche Unternehmen, Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler.
Die Organe der DIS bilden ein 18 Mitglieder umfassender Vorstand unter Vorsitz von Prof. Dr. Klaus Peter Berger, ein 21 Mitglieder umfassender Beirat und die Geschäftsführung unter Leitung des Generalsekretärs Rechtsanwalt Jens Bredow.
Die DIS fördert die Schiedsgerichtsbarkeit und dient der zentralen Betreuung schiedsgerichtlicher Aufgaben in Deutschland.
Neben der Hauptgeschäftsstelle in Köln verfügt die DIS über Geschäftsstellen in Berlin und München.
2. DIS-Schiedsgerichtsordnung 98
Die aktuelle DIS-Schiedsgerichtsordnung (DIS-SchO) gilt seit dem 1. Juli 1998 und steht international und national, überregional und branchenunabhängig allen Wirtschaftszweigen zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.
Die DIS-Schiedsgerichtsordnung räumt den Parteien größtmögliche Autonomie bei der Ausgestaltung des Schiedsverfahrens ein und hat sich in hunderten von Schiedsverfahren bewährt. Die DIS steht in jeder Phase des Schiedsverfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kosten des Schiedsverfahrens werden nach dem zu Grunde liegenden Streitwert bemessen (§ 40.5 DIS-SchO). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage einer Kostentabelle (Anlage zu § 40 Abs. 5 DIS-SchO), die seit dem 1. Januar 2005 gültig ist.
Seit dem 1. April 2008 bietet die DIS Ergänzende Regeln für beschleunigte Verfahren (DIS-ERBV) an. Die Regeln ergänzen die DIS-Schiedsgerichtsordnung von 1998 und sehen als Regelfall die Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter, eine Beschränkung der Anzahl von Schriftsatzrunden, eine mündliche Verhandlung und die Beendigung des Verfahrens innerhalb von sechs Monaten (Einzelschiedsrichter) bzw. neun Monaten (Dreier-Schiedsgericht) nach Einleitung des Verfahrens vor.
Seit dem 15. September 2009 bietet die DIS auch Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) an. Wie DIS-ERBV ergänzen auch die DIS-ERGeS die DIS-Schiedsgerichtsordnung von 1998. Sie sind speziell für die Streitentscheidung von GmbH-Beschlussmängelstreitigkeiten konzipiert, eignen sich jedoch auch für zahlreiche weitere Konstellationen.
Die vorgenannten Regelwerke können in verschiedenen Sprachen auf dieser unter dem Menüpunkt DIS-Regeln, entsprechende Musterklauseln unter dem Menüpunkt DIS-Musterklauseln abgerufen werden.
3. Weitere ADR-Regelwerke
Mit der DIS-Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO) stellt die DIS seit dem 1. Mai 2010 ein Regelwerk für ein Verfahren zur Verfügung, in dem ein auf Antrag einer Partei von der DIS benannter Konfliktmanager mit den Parteien möglichst innerhalb weniger Tage nach Ausbruch eines Konflikts klärt, wie und mit welcher Methode der Konflikt einer Lösung zugeführt werden soll.
Neben der DIS-Schiedsgerichtsordnung stehen als Verfahrensordnungen für das auszuwählende Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung:
• die DIS-Mediationsordnung (DIS-MedO) für die Fälle, bei denen die Parteien zu einem konkreten Streitfall ein einigungsorientiertes Verfahren durchführen wollen (seit 1. Mai 2010 in Kraft);
• die DIS-Schiedsgutachtensordnung (DIS-SchGO) für die Fälle, bei denen die Parteien ebenfalls zu einem konkreten Streitfall eine Drittentscheidung mit vorläufiger (oder endgültiger) Bindungswirkung zu einem bestimmten Streitpunkt anstreben (seit 1. Mai 2010 in Kraft);
• die DIS-Gutachtensordnung (DIS-GO) für die Fälle, bei denen die Parteien ebenfalls ein Drittvotum erhalten wollen, dies aber nicht bindend sein soll, also "nur" eine sachverständige Beurteilung und eine Empfehlung für die Streitbeilegung darstellt (seit 1. Mai 2010 in Kraft);
• die DIS-Verfahrensordnung für Adjudikation (DIS-AVO) für die Fälle, bei denen die Parteien bereits zu Projektbeginn ein Dispute Board einsetzen möchten, das für die Lösung aller Konflikte während der Projektabwicklung zuständig ist (seit 1. Juli 2010 in Kraft).
Daneben steht weiterhin die bereits seit 1. Januar 2002 gültige DIS-Schlichtungsordnung DIS-SchlO), in der keine konkreten Vorgaben für die Verfahrensprinzipien des Schlichters genannt werden, zur Verfügung.
Alle Verfahrensordnungen können die Parteien auch ohne ein vorgeschaltetes Konfliktmanagementverfahren vereinbaren.
Die vorgenannten Regelwerke können auf der DIS-Website unter dem Menüpunkt DIS-Regeln, entsprechende Musterklauseln unter dem Menüpunkt DIS-Musterklauseln abgerufen werden.
4. DIS-Deutsches Sportschiedsgericht
Seit dem 1. Januar 2008 bietet die DIS das Deutsche Sportschiedsgericht an. Es geht auf eine gemeinsame Initiative der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DIS zurück. Die DIS-Sportschiedsgerichtsordnung (DIS-SportSchO) wurde speziell für die Erledigung von Streitigkeiten mit Bezug zum Sport, z. B. Dopingvergehen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, Transferstreitigkeiten, Lizenzverträgen, Sponsoringverträgen, Vereinsstreitigkeiten, etc. erarbeitet. Die DIS-SportSchO entspricht im Wesentlichen der DIS-Schiedsgerichtsordnung und basiert auf den Erfahrungen, die die DIS seit 1998 bei der Administrierung von Schiedsverfahren gemacht hat.
Im Bereich der Ahndung von Dopingverstößen bietet die DIS-SportSchO den Verbänden unterschiedliche Möglichkeiten der Inanspruchnahme, von der unmittelbaren Sanktionierung von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen bis hin zur schiedsgerichtlichen Überprüfung verbandsinterner Entscheidungen. In allen Dopingstreitigkeiten ist eine Überprüfung einer Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts durch den Court of Arbitration for Sport (CAS) möglich.
Weitere Informationen zum Deutschen Sportschiedsgericht finden sie auf dessen Homepage.
5. Weitere Aufgaben und Aktivitäten der DIS
Als führende deutsche Schiedsgerichtsinstitution nimmt die DIS zahlreiche weitere Aufgaben wahr. Sie steht als Appointing Authority für Verfahren nach der UNCITRAL Schiedsgerichtsordnung zur Verfügung und wird häufig als benennende Stelle für Schiedsrichterbenennungen in nationalen und internationalen ad-hoc Schiedsverfahren vereinbart.
Die DIS fördert die schiedsrechtliche Wissenschaft und Lehre. Sie bietet unter anderem mehrmals im Jahr DIS-Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit bzw. alternativen Streitbeilegung an und wirkt ferner als Kooperationspartner an zahlreichen weiteren Veranstaltungen (z.B. die Petersberger Schiedstage) mit.
Seit 2003 gibt die DIS in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H. Beck sechs Mal jährlich die Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ) heraus. Die Zeitschrift beinhaltet deutsche und englische Beiträge. Für Mitglieder der DIS ist der Bezug der SchiedsVZ im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Schließlich vergibt die DIS alle zwei Jahre einen DIS-Förderpreis für herausragende wissenschaftliche Publikationen auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit und der alternativen Streiterledigung und bietet über das von ihr initiierte Arbitration Documentation and Information Center e.V. (ADIC) den in Deutschland umfassendsten Zugang zu schiedsrechtlichen Publikationen.
6. Weiterführende Informationen zur DIS-Schiedsgerichtsbarkeit
Die DIS-SchO ist in verschiedenen Handbüchern bzw. Kommentaren beschrieben. Eine anschauliche Darstellung des Ablaufs eines DIS-Schiedsverfahrens findet sich bei Berger, Klaus Peter: Private Dispute Resolution in International Business: Negotiation, Mediation, Arbitration, 2. Aufl., Kluwer Law International 2009, einem interaktiven Lehrbuch in englischer Sprache. Das Buch enthält eine DVD mit einem Film, der den Ablauf eines DIS-Schiedsverfahrens darstellt.
Eine Kommentierung der DIS-SchO sowie des deutschen Schiedsverfahrensrechts in englischer Sprache findet sich in Böckstiegel/Kröll/Nacimiento, Arbitration in Germany – The Model Law in Practice, Kluwer Law International, 2007.
Eine Kommentierung der DIS-SchO in deutscher Sprache findet sich in: Schütze: Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit – Kommentar, 2. Auflage 2011; ein ausführliche Darstellung in: Kronke/Melis/Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Otto Schmidt Verlag, 2005.

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