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DIS-Statistik 2005

Im Jahre 2005 wurden 72 (2004: 87) neue Verfahren bei der DIS eingeleitet.

Je zwei Verfahren basierten auf der Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt/Main, der IHK München und der IHK Stuttgart, ein Verfahren basierte auf der Schiedsgerichtsordnung der IHK Siegen, die jeweils auf die DIS-Schiedsgerichtsordnung verweisen und von der DIS administriert werden.

Zwei Verfahren wurden nach der Schlichtungsordnung der DIS eingeleitet. In beiden Fällen hat die andere Partei gegenüber der DIS ihr Einverständnis mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens erklärt. In beiden Fällen entsprechend der Parteivereinbarung wurde ein Einzelschlichter von der DIS benannt.

Die Streitwerte der eingereichten Klagen liegen zwischen 8.000,00 € und 90.500.000,00 €. Der Gesamtstreitwert der 2005 unmittelbar bei der DIS eingeleiteten Verfahren beträgt ca. 282 Mio. € (2004: 721 Mio. €), bzw. ca. 450 Mio. € unter Berücksichtigung von Klageerweiterungen und Widerklagen, die im Jahre 2005 in Verfahren aus Vorjahren erhoben wurden. Einschließlich der bei den IHKn eingereichten Klagen betrug der Gesamtstreitwert ca. 451 Mio. €.

In 16 dieser Verfahren waren ausländische Parteien (jeweils auf einer Parteiseite) beteiligt, in fünf Verfahren waren auf Kläger- und Beklagtenseite ausländische Parteien beteiligt (Italien/Belgien; Österreich/Spanien; USA/USA, Schweiz; Luxemburg/Niederländische Antillen; Frankreich/Belgien). Insgesamt waren 63 ausländische Parteien (insgesamt 203 Parteien) aus Belgien, den Channel Islands, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, den Niederländischen Antillen, Österreich, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Singapur, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik und den USA an DIS-Verfahren beteiligt.

Acht der 2005 eingeleiteten Verfahren werden in englischer Sprache geführt.

In 16 Verfahren waren mehr als eine Partei auf Kläger- und/oder Beklagtenseite beteiligt.

In 2005 ist in sieben Verfahren eine Ersatzbenennung erfolgt. In sechs Verfahren erfolgte eine Ersatzbenennung durch den DIS-Ernennungsausschuss und zwar in fünf Fällen der Vorsitzende des Schiedsgerichts, in einem Fall der Schiedsrichter für die Beklagte. In einem Verfahren ist die Ersatzbenennung des Vorsitzenden des Schiedsgerichts durch den DAS-Vorsitzenden erfolgt.

Es wurden insgesamt 7 unterschiedliche Personen benannt.



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http://www.dis-arb.de/de/44/content/2005-id26
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