DIS-Statistik 2006
Im Jahre 2006 wurden 75 (2005: 72) neue Verfahren bei der DIS eingeleitet.
3 Verfahren basierten auf der SchO der IHK München und je 1 Verfahren auf der SchO der IHK Berlin, Bonn/Rhein-Sieg, Frankfurt/Main und Darmstadt, die jeweils auf die DIS-SchO verweisen und von der DIS administriert werden.
3 (2005: 2) Verfahren sind nach der Schlichtungsordnung der DIS eingeleitet worden. In einem Verfahren ist die Streitigkeit durch eine Vereinbarung der Parteien unter Mitwirkung des Mediators beigelegt worden, in den beiden weiteren Fällen ist eine Einigung über die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht erzielt worden und werden die Verfahren als Schiedsgerichtsverfahren fortgeführt.
Die Streitwerte der eingereichten Klagen liegen zwischen 3.000,00 € und 100.800.000,00 €. Der Gesamtstreitwert der 2006 unmittelbar bei der DIS eingeleiteten Verfahren beträgt ca. 198 Mio € (2005: 282 Mio. €), bzw. ca. 485 Mio. € unter Berücksichtigung von Klageerweiterungen und Widerklagen, die im Jahre 2006 in Verfahren aus Vorjahren erhoben wurden. Einschließlich der bei den IHK’n eingereichten Klagen betrug der Gesamtstreitwert ca. 486 Mio. € (2005: 451 Mio. €).
In 30 Verfahren waren ausländische Parteien (jeweils auf einer Parteiseite) beteiligt. In 3 Verfahren waren sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite ausländische Parteien beteiligt (Großbritannien vs. Niederlande; Russland vs. Spanien; Italien vs. Ukraine). Insgesamt waren 45 ausländische Parteien (bei 179 Parteien insgesamt) aus Australien, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Russland, Schweiz, Spanien, USA und Ukraine an DIS-Verfahren beteiligt. 20 Verfahren der 2006 eingeleiteten Verfahren werden in englischer Sprache geführt.
In 17 Verfahren sind mehr als eine Partei auf Kläger- und/oder Beklagtenseite beteiligt.
In 2006 ist in 7 Verfahren eine Ersatzbenennung erfolgt. In 2 Fällen wurde der Vorsitzende, in 3 Fällen der Einzelschiedsrichter und in einem Fall der Schiedsrichter für die Beklagte durch den DIS-Ernennungsausschuss ernannt.
In einem Verfahren ist die Ersatzbenennung des Vorsitzenden des Schiedsgerichts durch den DAS-Vorsitzenden erfolgt.

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