Gebührenrechner
Mit Hilfe des Gebührenrechners können Sie die voraussichtlichen Kosten bei Einleitung eines DIS-Schiedsgerichtsverfahrens bzw. die Gesamtkosten des Verfahrens berechnen. Die Kosten werden auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2005 wirksamen Gebührentabelle der DIS (Anhang zu § 40.5 der DIS-Schiedsordnung) berechnet. In der Berechnung sind Schiedsrichterhonorare ohne MwSt. berücksichtigt. Auslagen des Schiedsgerichts und Parteikosten sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Erstattung der Auslagen gemäß § 40 Abs. 1 bemisst sich nach von der DIS erstellten Richtlinien in der bei Verfahrensbeginn gültigen Fassung.
Die Berechnung ist nicht verbindlich, sondern lediglich ein Hilfsmittel für die Beteiligten eines DIS-Verfahrens.
Streitwert Widerklage (EUR):
Anzahl der Parteien:





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