DIS-Mitgliedschaft
Mitglied der DIS kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist und Gewähr dafür bietet, die Schiedsgerichtsbarkeit zu fördern.
Die DIS hat zur Zeit ca. 1050 Mitglieder. Dazu zählen Unternehmen, Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, Verbände und Kammern.
Der Mitgliederbeitrag unterliegt der Selbsteinschätzung, beträgt jedoch pro Jahr mindestens EUR 200,00 für natürliche Personen und EUR 300,00 für juristische Personen. Bis zum 35. Lebensjahr beträgt der Mindestbeitrag für natürliche Personen EUR 150,00.
Mitgliedschaftsanträge bitten wir, an die DIS-Hauptgeschäftsstelle in Köln zu richten.
Beitrittserklärung
Hiermit erkläre ich gemäß § 3 der DIS-Satzung meinen Beitritt zur Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
für mich persönlich für die Firma
| Firma/Name | |
| vertreten durch | |
| Geburtsdatum | |
| Branche/Beruf | |
| Firma/Adresse | |
| Telefon | |
| Telefax | |
| Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Daten in ein Mitgliederverzeichnis aufgenommen werden. | |
| Jahresmitgliedsbeitrag (unterliegt der Selbsteinschätzung*): € | |
PDF erstellen
* Mindestbeitrag: natürliche Personen: € 200,00 / juristische Personen: € 300,00. Der Mindestbeitrag für Mitglieder bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres beträgt € 150,00.

